Das Wichtigste
Informationen aus dem Steuerrecht.
- BFH: Grundsteuer „Bundesmodell“ ist verfassungskonform
- NRW kauft Datenträger zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung an
- Vorsteuerabzug beim Übergang von der Kleinunternehmer- zur Regelbesteuerung
- Dauerhafte Umsatzsteuerermäßigung ab 1.1.2026 auf 7 % für Speisen in Gastronomie, Restaurants & Catering
- Änderungen bei der Sofortmeldung
Bitte beachten Sie:
Bis zum 28.2.2026 haben Sie die Wahl, ob Sie die Geschenke des Jahres 2025 an Ihre Geschäftspartner freiwillig pauschal mit 30 % versteuern (§ 37 b EStG).
Durch diese Pauschalsteuer ist die steuerliche Erfassung des geldwerten Vorteils bei Ihrem Geschäftspartner abgegolten.
Sofern Sie dies nicht wünschen, ist damit zu rechnen, dass das Finanzamt im Falle einer Prüfung bei Ihnen Kontrollmitteilungen an die Finanzämter Ihrer Geschäftspartner verschickt.
Für sog. Streuwerbeartikel (bis 10 €) ist keine Pauschalversteuerung erforderlich.
Bitte informieren Sie Ihre Lohnsachbearbeiterin mit Angabe des Gesamtbetrages aller Geschenke des Geschäftsjahres 2025, wenn Sie die Pauschalversteuerung wünschen.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung!
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