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Haben Sie für den Notfall vorgesorgt?

Krankheit, Unfall oder unerwarteter Todesfall – keiner ist davor sicher.Was aber passiert mit Ihnen, Ihrer Familie, Ihrem Familienvermögen und Ihrem Unternehmen? Wir haben die Lösung für Sie - lesen Sie unsere Informationen


Sehr geehrter Geschäftspartner,
sehr geehrte Geschäftspartnerin,


Krankheit, Unfall oder unerwarteter Todesfall – keiner ist davor sicher. Was aber passiert mit Ihnen, Ihrer Familie, Ihrem Familienvermögen und Ihrem Unternehmen?

Wissen Ihre Angehörigen, welche Behandlung Sie im Krankheitsfall wünschen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können? Wer kann Sie in ihrem
Unternehmen vertreten? Wo sind die wichtigsten Schlüssel deponiert? Welche Bankkonten bestehen für die Firma und privat? Wer kann über die
Gelder verfügen?

Ihre Familie setzen Sie einem Familienstreit und unnötigen Steuerzahlungen an das Finanzamt aus, wenn Sie keine Regelung treffen. Besonderer
Handlungsbedarf besteht im Hinblick auf Unternehmen, Auslandsvermögen, minderjährige und nicht eheliche Kinder und Patchworkfamilien. Entscheidend kann sogar in einem ersten Schritt schon der „richtige“ Güterstand sein.

Ihr Unternehmen ist schnell von der Insolvenz bedroht, wenn die Löhne und Rechnungen nicht mehr überwiesen werden oder wenn die Geschäfte
still stehen. Hier brauchen Sie einen kompetenten Vertreter, der das Unternehmen ohne unnötige Zeitverzögerung weiterführen kann.

Wir empfehlen, alle wichtigen Informationen in einer Notfallakte für den unternehmerischen und für den privaten Bereich zusammenzustellen und spätestens alle 2 bis 3 Jahre zu aktualisieren.


Die Notfallakte sollte jeweils enthalten:

  • Vollmachten
  • Liste mit den wichtigsten Kontaktdaten (Steuerberater, Rechtsanwalt,…)
  • Liste, bei welchen Banken welche Konten bestehen und wer Bankvollmacht hat,
  • Übersicht der bestehenden Versicherungen
  • Alle wichtigen Verträge
  •  Aufstellung Grundbesitz
  • Für die Firma zusätzlich: Alle Informationen für den laufenden Geschäftsbetrieb, Liste über vergebene Firmenschlüssel, Gesellschaftsvertrag, Liste der bestehenden Leasingverträge

Empfehlenswert ist es, die Notfallakten beim Steuerberater oder Rechtsanwalt zu deponieren und vertrauenswürdige Personen darüber zu informieren.

Gerne helfen wir Ihnen auch über die steuerliche Beratung hinaus bei der Zusammenstellung der Notfallakte und der Gestaltung der Vollmachten und
Nachfolgefragen. Bitte sprechen Sie uns an!


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