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Meldepflicht elektronischer Aufzeichnungssysteme

Die Finanzverwaltung hat sich bei der praktischen Umsetzung für die Meldung elektronischer Aufzeichnungssysteme lange Zeit gelassen. Seit Januar 2025 ist es nun endlich soweit. Das Formular für die Mitteilung liegt vor!
Sie können die Mitteilung über das Programm „Mein Elster“ und die ERIC-Schnittstelle an die Finanzverwaltung übermitteln. Hierzu benötigen Sie einen Zugang zu „Mein Elster“.
Für die Mitteilung von vor dem 01.07.2025 angeschafften elektronischen Aufzeichnungssystemen (z.B. Kassensysteme, Taxameter, Wegstreckenzähler), haben Sie eine Frist bis zum 31.07.2025.
Sofern wir die Mitteilung für Sie erledigen sollen benötigen wir bis zum 31 März 2025 folgende spezifischen Angaben von Ihnen:

Anzahl der elektronischen Aufzeichnungssysteme, die in der Betriebsstätte vorgehalten werden und noch nicht endgültig außer Betrieb genommen wurden.

  • Art des elektronischen Aufzeichnungssystems (elektronische Registrierkasse, Computergestützte/PC-Kassensysteme, Tablet/App-Kassensysteme)
  • Software des elektronischen Kassensystems
  • Softwareversion des elektronischen Kassensystems
  • Seriennummer des elektronischen Kassensystems
  • Hersteller des elektronischen Kassensystems
  • Modell des elektronischen Kassensystems
  • Anschaffungsdatum des elektronischen Kassensystems
  • Inbetriebnahme des elektronischen Kassensystems
  • Außerbetriebnahme des elektronischen Kassensystems
  • Seriennummer der TSE (64 Zeichen)
  • BSI-Zertifizierungs-ID (neunstellig)
  • Inbetriebnahme / Aktivierung der TSE
  • Art / Bauform der TSE (SD-Karte, USB-Stick, Cloud)

Viele Kassen bieten Ihnen die Möglichkeit, dass Sie diese Daten aus Ihrem Kassensystem als PDF ausdrucken können. Diesen Ausdruck können Sie uns gerne weiterleiten.


Verstoß gegen die Meldepflicht:
Verstöße gegen die Meldepflicht können mit einem Zwangsgeld belegt werden. Es drohen zudem empfindliche Zuschätzungen bei einer Kassennachschau, bzw. Betriebsprüfung. Haftungs-, bußgeld- oder strafrechtliche Könsequenzen hängen vom konkreten Einzelfall ab.


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