skip to content

Inflationsausgleichsprämie

Inflationsausgleichsprämie
Sonderprämie als beitragsfreier Inflationsausgleich bis zu € 3.000,--

Ab dem 07.10.2022 bis zum 31.12.2024 können Sie Ihren Beschäftigten bis zu € 3.000,-- steuer- und beitragsfrei als Sonderprämie auszahlen. Der Betrag gilt einmalig für den komplett begünstigten Zeitraum.
 

Folgendes ist hierbei zu beachten:

  • die Zahlung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden
  • die Art der Zahlung muss in den Entgeltunterlagen dokumentiert werden
  • gezahlt werden kann auch in mehreren Teilbeträgen
  • die Prämie kann für jedes bestehende Dienstverhältnis gezahlt werden
  • bei einkommensabhängigen Sozialleistungen wird die Prämie nicht als Einkommen angerechnet

Haben Sie hierzu noch Fragen dann sprechen Sie uns bitte an.

 

Ihr EKW-Team


Up