Inflationsausgleichsprämie
Inflationsausgleichsprämie
Sonderprämie als beitragsfreier Inflationsausgleich bis zu € 3.000,--
Ab dem 07.10.2022 bis zum 31.12.2024 können Sie Ihren Beschäftigten bis zu € 3.000,-- steuer- und beitragsfrei als Sonderprämie auszahlen. Der Betrag gilt einmalig für den komplett begünstigten Zeitraum.
Folgendes ist hierbei zu beachten:
- die Zahlung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden
- die Art der Zahlung muss in den Entgeltunterlagen dokumentiert werden
- gezahlt werden kann auch in mehreren Teilbeträgen
- die Prämie kann für jedes bestehende Dienstverhältnis gezahlt werden
- bei einkommensabhängigen Sozialleistungen wird die Prämie nicht als Einkommen angerechnet
Haben Sie hierzu noch Fragen dann sprechen Sie uns bitte an.
Ihr EKW-Team