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Corona-Virus Blog

Soforthilfe Corona: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg

Endlich sind die Sofortmaßnahmen auch in Baden-Württemberg offiziell beschlossen.

Für Liquiditätsengpässe oder Umsatzeinbrüche ab dem 11.3.2020 können unter bestimmten Voraussetzungen Soforthilfen in Höhe von bis zu 9.000 € für Betriebe mit bis zu 5 Mitarbeitern, 15.000 € für Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern und 30.000 € für Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern gewährt werden (siehe auch hier (externer Link) für weitere Voraussetzungen).


Gerne unterstützen wir Sie beim Ausfüllen des Antrags.


Weitere Unterstützungsangebote für Firmen sind insbesondere Darlehen über die Bürgschaftsbanken bis zu einem Betrag von 250.000 € (externer Link Bürgschaftsbank) sowie über die IBB (externer Link IBB). Eine kostenlose Vorabanfrage für ein Finanzierungsvorhaben können Unternehmen über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken ganz unbürokratisch stellen. Die Bürgschaftsbank verspricht eine Rückmeldung innerhalb von 48 Stunden.


Auch hierbei können Sie gerne auf unsere Unterstützung zurückgreifen.


Ergänzend finden Sie anbei die Auslegungshilfe des BMWI, welche Geschäfte oder Geschäftsteile geöffnet bleiben dürfen und welche zu schließen sind: Zur Auslegungshilfe


Bleiben Sie gesund.


Herzliche Grüsse


Ihre EKW


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